Demonstrationsschrank: BGH gleicht “erfinderischen Schritt” des Gebrauchsmusters an die Erfindungshöhe des Patents an
28. August 2006
Demonstrationsschrank as Kriterium des erfinderischen Schritts im Gebrauchsmusterrecht ist wie das der erfinderischen Tätigkeit im Patentrecht ein qualitatives und nicht etwa ein quantitatives. Ein “Maß” für die erfinderische Leistung existiert nicht. Die Wertungskriterien beim Patent und beim Gebrauchsmuster unterscheiden sich lediglich marginal. Für die Beurteilung des erfinderischen Schritts kann bei Berücksichtigung der Unterschiede, die sich [...]
