BGH zur Markenfähigkeit der konturlosen Farbkombinationsmarke
Geschrieben am 26. September 2006 von Dr. Martin Meggle-Freund
gelb/grün II: Eine konturlose Farbkombinationsmarke ist nur dann gemäß § 8 Abs. 1 MarkenG grafisch darstellbar, wenn sie Angaben zur systematischen Anordnung der Farben enthält.) Die bloße form- und konturlose Zusammenstellung zweier Farben oder die Nennung zweier Farben “in beliebiger Anordnung zueinander” reicht dafür nicht aus, weil eine solche Anmeldung nicht die nach Art. 2 MarkenRL erforderlichen Merkmale der Eindeutigkeit und Beständigkeit aufweist. [->Farbmarken]
Filed in: Allgemein.
