BGH bestätigt Rechtsprechung zur Haftung von eBay bei Markenverletzungen

aus der Pressemitteilung des BGH, Urteil vom 19. April 2007 – I ZR 35/04:

„Der Bundesgerichtshof hat an seiner Rechtsprechung zur Haftung von Internet-Auktionshäusern für Markenverletzungen festgehalten. Danach betrifft das im Telemediengesetz (TMG) geregelte Haftungsprivileg für Host-Provider nur die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung, nicht dagegen den Unterlassungsanspruch.“

-> Internetrecht:Störerhaftung

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