BVerfG, 1 BvR 2576/04: Anwaltliches Erfolgshonorar

Nun habe ich noch die schon seit einiger Zeit in Diskussion befindliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 12.12.2006 – 1 BvR 2576/04) zum Verbot des anwaltlichen Erfolgshonorars wikisiert:

-> Anwaltliches Erfolgshonorar
-> Anwaltliche Unabhängigkeit
-> Prozesskostenrisiko

Kurz (aus den Leitsätzen): § 49 b Absatz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung in der Fassung vom 2. September 1994 (Bundesgesetzblatt I Seite 2278) und § 49 b Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung in der Fassung vom 5. Mai 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 718) sind nach Maßgabe der Gründe insoweit mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar, als sie keine Ausnahme vom Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare vorsehen.

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