BGH, I ZR 94/05: Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

In der Pressemitteilung vom 7. Dezember wurde bereits die Auffassung des I. Senats bekannt gegeben, daß Drucker und Plotter – entgegen der Annahme des OLG Stuttgart – nicht zu den nach § 54 UrhG [früher § 54a Abs. 1 UrhG] vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten gehören.

Den Entscheidungsgründen (BGH, Urt. v. 6. Dezember 2007 – I ZR 94/05 – Drucker und Plotter) läßt sich folgende generelle Aussage über Funktionseinheiten aus mehreren Geräten wie Scanner + Drucker + PC entnehmen:

Können Geräte nur im Zusammenwirken mit anderen Geräten die
Funktion eines Vervielfältigungsgeräts erfüllen, unterfallen
grundsätzlich nicht sämtliche Geräte der Vergütungspflicht nach § 54a
Abs. 1 UrhG. Eine derartige Aufteilung der Vergütungspflicht würde
schon deswegen der gesetzlichen Regelung zuwiderlaufen, weil im Gesetz
feste Vergütungssätze vorgesehen sind.1)


Die geltende gesetzliche Regelung lässt eine Aufteilung der Vergütung
auf funktionell zusammenwirkende Geräte nach dem Maß, in dem die Geräte
als Typen tatsächlich für Vervielfältigungen genutzt werden, nicht zu.2)


Wäre für alle oder mehrere Geräte einer solchen Funktionseinheit
jeweils der für ein Vervielfältigungsgerät gesetzlich festgelegte
Vergütungssatz zu zahlen, würde dies entgegen § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG
zu einer unangemessenen Vergütung führen, weil die Leistung der
gesamten Funktionseinheit nur der Leistung eines
Vervielfältigungsgeräts entspricht. Innerhalb einer solchen
Funktionseinheit ist daher nur ein Gerät vergütungspflichtig.3)


Da es für eine derartige Funktionseinheit typisch ist, dass nicht für
jedes der Geräte in derselben Weise davon ausgegangen werden kann, es
sei im Sinne von § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG zur Vornahme
urheberrechtsrelevanter Vervielfältigungen bestimmt, ist das Gerät
vergütungspflichtig, das am deutlichsten dazu bestimmt ist, zusammen
mit den anderen Geräten wie ein Vervielfältigungsgerät eingesetzt zu
werden. Hinsichtlich der aus Scanner, PC und Drucker gebildeten
Funktionseinheit ist dies der Scanner. Während fast jeder Scanner im
Rahmen einer solchen Funktionseinheit benutzt wird, kommen PC und
Drucker häufig auch ohne Scanner zum Einsatz.4)

siehe auch: Vergütungspflicht (ipwiki.de)

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