BGH – I ZR 24/05 (ACERBON): Zur Vorabunterrichtung des Markeninhabers durch den Parallelimporteur

BGH, Urt. v. 18. Oktober 2007 – I ZR 24/05

Leitsatz:

Beanstandet der Markeninhaber gegenüber dem Parallelimporteur auf dessen Vorabunterrichtung das beabsichtigte Umverpacken des parallel importierten Arzneimittels nicht oder nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt, kann ein Schadensersatzanspruch des Markeninhabers nach § 14 Abs. 6 MarkenG, der auf einen bislang nicht geltend gemachten Aspekt gestützt wird, für den jeweiligen Zeitraum, für den das angegriffene Verhalten zunächst unbeanstandet geblieben ist, wegen widersprüchlichen Verhaltens nach § 242 BGB ausgeschlossen sein, ohne dass es darauf ankommt, ob auch der Unterlassungsanspruch verwirkt ist.

siehe auch:
Vorabunterrichtung durch den Parallelimporteur
Umverpackung der Markenware

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