BPatG, – 32 W (pat) 272/03: Widerspruch aus einer umgewandelten Marke

BPatG, Leitsatzentscheidung vom 8.8.2007 – 32 W (pat) 272/03:

Ein auf eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung gestützter Widerspruch bleibt zulässig, wenn die Gemeinschaftsmarkenanmeldung rechtskräftig zurückgewiesen und anschließend wirksam in eine deutsche Markenanmeldung umgewandelt wird.

(in Abweichung von BPatG Mitt. 2005, 277 – TAXI MOTO)

siehe auch: Umwandlung einer Gemeinschaftsmarke

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