BGH, I ZR 227/05: Namensklau im Internet

7. Oktober 2008 | Von Dr. Martin Meggle-Freund | Kategorie: Leitsätze

Dr. Martin Meggle-FreundDr. Martin Meggle-Freund

BGH, I ZR 227/05, Entscheidung vom 10.04.2008 – Namensklau im Internet
Pressemitteilung

Wird der Betreiber einer Internet-Auktionsplattform wegen Verletzung eines Kennzeichen- oder Namensrecht nach den Grundsätzen der Entscheidung “Internet-Versteigerung I” (BGHZ 158, 236) als Störer in Anspruch genommen, trifft den Gläubiger grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es dem Betreiber technisch möglich und zumutbar war, nach dem ersten Hinweis auf eine Verletzung des Schutzrechts weitere von Nutzern der Plattform begangene Verletzungen zu verhindern. Da der Gläubiger regelmäßig über entsprechende Kenntnisse nicht verfügt, trifft den Betreiber die sekundäre Darlegungslast; ihm obliegt es daher, im Einzelnen vorzutragen, welche Schutzmaßnahmen er ergreifen kann und weshalb ihm – falls diese Maßnahmen keinen lückenlosen Schutz gewährleisten – weitergehende Maßnahmen nicht zuzumuten sind.

VN:F [1.9.15_1155]
Bewerten Sie den Artikel:
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)

Schreibe einen Kommentar