BPatG, 6 W (pat) 312/06 – Kostenauferlegung im Einspruchsverfahren nach Patentverzicht
24. April 2009
BPatG, Entsch. v. 7. April 2009 – 6 W (pat) 312/06 Amtliche Leitsätze: 1. Die Auferlegung der Kosten des Einspruchsverfahrens gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 PatG erfordert stets die Feststellung von Tatsachen, die es – abweichend vom Normalsfall – aus Billigkeitsgründen rechtfertigen, die Kosten ganz oder teilweise ausnahmsweise einem der Beteiligten aufzuerlegen. 2. [...]
