BPatG, 3 ZA (pat) 89/08 – Umfang der Akteneinsicht

12. Juni 2009 | Von Dr. Martin Meggle-Freund | Kategorie: Leitsätze

Dr. Martin Meggle-FreundDr. Martin Meggle-Freund

BPatG, Beschl. v. 3 ZA (pat) 89/08 zu 3 Ni 50/08 (EU) – Umfang der Akteneinsicht

Amtliche Leitsätze:

1. Wird durch die Akteneinsicht Einblick in Informationen vermittelt, die keinen sachlichen Bezug zu dem Streitpatent aufweisen oder jedenfalls für die Beurteilung seiner Rechtsbeständigkeit nicht relevant sind, begründet dies für sich allein kein schutzwürdiges Interesse an ihrer Geheimhaltung.

2. Auch Aktenteile, die einen Vergleich betreffen, sind von der grundsätzlich freien Akteneinsicht nur dann auszunehmen, wenn sie vertraulichen Inhalt haben.

siehe auch: Akteneinsicht (ipwiki.de)

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