BGH, I ZB 52/08 – DeutschlandCard

BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 – I ZB 52/08 – DeutschlandCard

Dass eine Bezeichnung allgemein gehalten und deshalb mit einer gewissen begrifflichen Unbestimmtheit verbunden ist, steht der Feststellung, dass ihr als beschreibende Sachangabe die Unterscheidungskraft fehlt, nicht entgegen (hier: „Deutschland“ als Angabe des Einsatzgebiets einer als „Deutschland-Card“ bezeichneten Ausweis-, Berechtigungs-, Kredit- oder Kundenkarte).

siehe auch: Beschreibende Angaben (ipwiki.de)

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