BGH, I ZB 94/06 – Kinder III: Verkehrsdurchsetzung eines hochgradig beschreibenden Zeichens

BGH, Beschluss vom 2. April 2009 – I ZB 94/06 – Kinder III

Amtliche Leitsätze:

Ein in der Art einer Dach- oder Zweitmarke verwandtes Zeichen kann auch als Teil einer komplexen Kennzeichnung oder in der Verwendung mit anderen Marken eine gewisse Selbständigkeit aufweisen und die Voraussetzungen der Verkehrsdurchsetzung i.S. von § 8 Abs. 3 MarkenG erfüllen.

Für die Verkehrsdurchsetzung eines graphisch und farblich gestalteten Wort-/Bildzeichens nach § 8 Abs. 3 MarkenG kann ein gegenüber dem reinen Wortzeichen geringerer Durchsetzungsgrund ausreichen.

siehe auch: Verkehrsdurchsetzungsgrad (ipwiki.de)

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