[ View menu ]

BGH, I ZR 56/07 – Betriebsbeobachtung: Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Geschrieben am 19. September 2009 von Dr. Martin Meggle-Freund

BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 – I ZR 56/07 – Betriebsbeobachtung

Amtlicher Leitsatz:

Das Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen eines Mitbewerbers kann eine nach § 4 Nr. 10 UWG unlautere Behinderung dieses Mitbewerbers darstellen.

Filed in: Allgemein.