BGH, I ZR 51/08 – POWER BALL: Kennzeichenverletzung durch Beeinflussung der Google-Suche

BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 – I ZR 51/08 – POWER BALL

Amtlicher Leitsatz:

Gibt ein Unternehmen in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner Produktkennzeichnung eine Bezeichnung an (hier: power ball) [-> Markenmäßige Benutzung], die mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL) verwechselbar ist, ist es dafür verantwortlich, dass die Internetsuchmaschine die Kennzeichen zusammen als Treffer anführt.

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