BGH, I ZR 123/08 – Espressomaschine: Irreführende Preisangabe über ein Preisvergleichsportal

BGH, Urteil vom 11. März 2010 – I ZR 123/08 – Espressomaschine

Amtlicher Leitsatz:

Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals im Internet verbindet mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten vorbehaltlich klarer gegenteiliger Hinweise regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität. Er geht deshalb grundsätzlich davon aus, dass er das dort beworbene Produkt zu dem angegebenen Preis erwerben kann, und wird irregeführt, wenn der tatsächlich verlangte Preis nach einer Preiserhöhung auch nur für einige Stunden über dem im Preisvergleichsportal angegebenen Preis liegt.

siehe auch: Irreführende Angaben über Preis und Verkaufsmodalitäten

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