BPatG: Zur Verwechslungsgefahr bei Serienzeichen

Das Bundespatentgericht hat in der Entscheidung 33 (pat) 67/07 festgestellt, dass eine mittelbare Verwechslungsgefahr bestehen kann, wenn eine jüngere Marke so in die Zeichenserie einer älteren Marke passt, dass die Gefahr besteht, dass der Verkehr diese Marke als zur Markenfamilie der älteren Marke gehörend ansieht und es somit auf diesem
Weg zu Herkunftsverwechslungen kommen kann. Somit ist eine Verwechslungsgefahr i. S. d § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG zu bejahen.

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