BPatG: Kostentscheidung zum Markenrecht – Was so alles schief gehen kann…

In der Kostenentscheidung 25 W (pat) 29/10 des Bundespatentgerichts in einem Widerspruchsverfahren zeigt sich, was so alles schief laufen kann.

Nicht nur, dass die Widersprechende (einen unzulässigen) Widerspruch aus einer Domain eingelegt hat – zu einem Zeitpunkt, als dies noch nicht möglich war -, die Markeninhaberin hat dann auch noch in der Beschwerdeinstanz die Beschwerdegebühr nicht rechtzeitig bezahlt, weswegen die Beschwerde unzulässig war.

Außerdem geht aus der Entscheidung hervor, dass die Anschlussbeschwerde anscheinend nicht unbedingt geläufig ist.

Daneben streiten die Parteien über den Streitwert. Allerdings sah das Bundespatentgericht keinen Grund von den üblichen 20.000,00 EUR abzuweichen.

Am Ende müssen beide Parteien Ihre Kosten selbst tragen – was in diesem Fall sicherlich der Billigkeit entspricht.

BPatG, Kostenentscheidung, Widerspruchsverfahren

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