BGH, X ZR 1/09 – Dentalgerätesatz: Mangelnde Neuheit eines Gerätesatzes

BGH, Urteil vom 5. April 2011 – X ZR 1/09 – Dentalgerätesatz

Amtlicher Leitsatz:

Für die Annahme mangelnder Neuheit eines Gerätesatzes, dessen Bestandteile in ihren technischen Merkmalen zur Erreichung eines bestimmten Zwecks aufeinander abgestimmt sind, reicht es nicht aus, dass im Stand der Technik eine Mehrzahl von Einzelteilen eines solchen Satzes ohne funktionale Abstimmung bekannt ist.

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