BGH, X ZR 112/13 – Teilreflektierende Folie

BGH, Urteil vom 15. September 2015 – X ZR 112/13 – Teilreflektierende Folie

Amtlicher Leitsatz:

Die Priorität einer Voranmeldung, die eine Bereichsangabe enthält, kann jedenfalls
dann wirksam in Anspruch genommen werden, wenn der in der Nachanmeldung
beanspruchte, innerhalb dieses Bereichs liegende einzelne Wert oder
Teilbereich in der Voranmeldung als mögliche Ausführungsform der Erfindung
offenbart ist.

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