BGH, I ZR 48/15 – Everytime we touch

BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 – I ZR 48/15 – Everytime we touch

Amtlicher Leitsatz:

Der Restschadensersatzanspruch aus § 102 Satz 2 UrhG, § 852 BGB, der sich auf die Herausgabe des durch den rechtswidrigen Eingriff Erlangten erstreckt, kann in Fällen des widerrechtlichen öffentlichen Zugänglichmachens eines urheberrechtlich geschützten Werks über eine Internettauschbörse mittels einer fiktiven Lizenz berechnet werden.

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