BGH, X ZB 18/16 – Feldmausbekämpfung

BGH, Beschluss vom 27. März 2018 – X ZB 18/16 – Feldmausbekämpfung

Amtliche Leitsätze:

a) Im Gebrauchsmustereintragungsverfahren hat die Gebrauchsmusterstelle zu prüfen, ob eines der in § 2 GebrMG aufgeführten Schutzhindernisse vorliegt.

b) Der Ausschluss von Gebrauchsmusterschutz für Verfahren steht in Einklang mit Art. 14 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG.

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