BGH, Urteil vom 20. September 2018 – I ZR 71/17 – Industrienähmaschinen

BGH, Urteil vom 20. September 2018 – I ZR 71/17 – Industrienähmaschinen

Amtliche Leitsätze:

a) Für eine Herkunftstäuschung im weiteren Sinne aufgrund der Annahme lizenzvertraglicher Beziehungen sind über eine fast identische Nachahmung hinausgehende Hinweise auf mögliche lizenzrechtliche Verbindungen erforderlich.

b) Eine Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG kommt beim systematischen Nachbau einer Vielzahl eigenartiger Erzeugnisse einer Mitbewerberin in Betracht.

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