BGH, I ZR 148/06 – Le Corbusier-Möbel II: Keine Verbreitung ohne Übertragung der Verfügungsgewalt

20. Juli 2009 | Von Dr. Martin Meggle-Freund | Kategorie: Leitsätze

Dr. Martin Meggle-Freund

BGH, Urt. v. 22. Januar 2009 – I ZR 148/06 – Le Corbusier-Möbel II

Aus der Urteilsbegründung:

Eine Verbreitung auf andere Weise als durch Verkauf i.S. des Art. 4 Abs. 1 der Informationsgesellschafts-Richtlinie liegt nur vor, wenn eine Übertragung des Eigentums an dem Gegenstand erfolgt.

Ein Dritter greift daher nicht in das ausschließlich dem Urheber nach § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 17 Abs. 1 UrhG zustehende Verbreitungsrecht ein, wenn er Nachbildungen urheberrechtlich geschützter Modelle von Möbeln der Öffentlichkeit zum Gebrauch zugänglich macht.

Von einer Verbreitung ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften auch nicht auszugehen, wenn einem Dritten der Besitz des Originals oder eines Vervielfältigungsstücks übertragen wird.

siehe auch: Verbreitungsrecht (ipwiki.de)

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