BPatG: Blitzüberweisung
19. November 2010 | Von Dr. Frank Meyer-Wildhagen | Kategorie: Markenrecht
Dr. Frank Meyer-Wildhagen
In dem Beschluss 26 W (pat) 188/09 hat das Bundespatentgericht entschieden, dass mit einer Blitzüberweisung die Zahlung der Beschwerdegebühr auch am letzen Tag vor Fristende rechtzeitg erfolgt.






