BPatG: Blitzüberweisung

19. November 2010 | Von Dr. Frank Meyer-Wildhagen | Kategorie: Markenrecht

Dr. Frank Meyer-WildhagenDr. Frank Meyer-Wildhagen

In dem Beschluss 26 W (pat) 188/09 hat das Bundespatentgericht entschieden, dass mit einer Blitzüberweisung die Zahlung der Beschwerdegebühr auch am letzen Tag vor Fristende rechtzeitg erfolgt.

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