BGH, X ZB 11/13 – Prüfungsgebühr

BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 – X ZB 11/13 – Prüfungsgebühr

Hat der Anmelder Prüfungsantrag gestellt und die Prüfungsgebühr bezahlt, begründet es keinen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr, wenn die Anmeldung später zurückgenommen wird oder als zurückgenommen gilt; dies gilt auch dann, wenn die Prüfung der Anmeldung noch nicht aufgenommen worden ist.

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